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   ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06   

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ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06 (https://dejure.org/2006,74980)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06 (https://dejure.org/2006,74980)
ArbG Cottbus, Entscheidung vom 07. November 2006 - 6 Ca 1350/06 (https://dejure.org/2006,74980)
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  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    Eine Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks auf Dauer oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen ( BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 , Juris; BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 , Juris; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage, § 1 KSchG Rn. 579; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - Ascheid, 6. Auflage, § 1 KSchG Rn. 442).

    Solche greifbaren Formen liegen vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben ( BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 ; BAG vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 , Juris; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage, § 1 KSchG Rn. 579a; Erfurter Kommentar - Ascheid, 6. Auflage, § 1 KSchG Rn. 443).

    In diesem Sinne kann die Entwicklung nach Ausspruch der Kündigung berücksichtigt werden ( BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 , Juris).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    Es fehlt an einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebes steht und gleichwohl wegen Betriebsstilllegung kündigt ( BAG vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 , Juris; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage, § 1 KSchG, Rn. 579a), oder nur vorsorglich mit der Begründung kündigt, der Betrieb solle zu einem bestimmten Zeitpunkt stillgelegt werden, falls eine Veräußerung scheitere ( BAG vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 , Juris; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage, § 1 Rn. 579a).

    Grundsätzlich spricht eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht, wenn es noch innerhalb der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt ( BAG vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 , Juris; LAG Köln vom 03.08.2001 - 11 Sa 215/01 , Juris; Ascheid-Stephan, Kündigungsrecht, 2. Auflage, § 613a BGB, Rn. 179).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    In diesem Fall spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung, was bei der gebotenen Interessensabwägung zu Gunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen ist ( BAG vom 27.02.1985 - GS 1/84 , Juris).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    Eine Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks auf Dauer oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen ( BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 , Juris; BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 , Juris; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage, § 1 KSchG Rn. 579; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - Ascheid, 6. Auflage, § 1 KSchG Rn. 442).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    Solche greifbaren Formen liegen vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben ( BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 ; BAG vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 , Juris; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage, § 1 KSchG Rn. 579a; Erfurter Kommentar - Ascheid, 6. Auflage, § 1 KSchG Rn. 443).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    Es fehlt an einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebes steht und gleichwohl wegen Betriebsstilllegung kündigt ( BAG vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 , Juris; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage, § 1 KSchG, Rn. 579a), oder nur vorsorglich mit der Begründung kündigt, der Betrieb solle zu einem bestimmten Zeitpunkt stillgelegt werden, falls eine Veräußerung scheitere ( BAG vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 , Juris; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage, § 1 Rn. 579a).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vor, falls sich eine Chance bietet, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung ( BAG vom 07.03.1996 - 2 AZR 298/95 ; BAG vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 , Juris; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage, § 1 KSchG, Rn. 579a).
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 298/95

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung im Konkurs - Ernsthafter und

    Auszug aus ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vor, falls sich eine Chance bietet, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung ( BAG vom 07.03.1996 - 2 AZR 298/95 ; BAG vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 , Juris; KR-Etzel, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 7. Auflage, § 1 KSchG, Rn. 579a).
  • LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01

    Kündigung; betriebsbedingt; Betriebsstilllegung; Betriebsübernahme

    Auszug aus ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    Grundsätzlich spricht eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht, wenn es noch innerhalb der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt ( BAG vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 , Juris; LAG Köln vom 03.08.2001 - 11 Sa 215/01 , Juris; Ascheid-Stephan, Kündigungsrecht, 2. Auflage, § 613a BGB, Rn. 179).
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